FAQs - Fragen
und Antworten

Im Lektorat geht’s um Inhalt, Stil und Struktur. Im Korrektorat nur um Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Beides ergänzt sich. Mehr zu diesen Themen findest du bei meinen Leistungen.

Kurzfassung: Du schickst mir den Text, wir klären Ziele und Umfang, dann bekommst du eine bearbeitete Version mit Kommentaren zurück – plus Feedback.
Die längere, ausführlichere Fassung findest du hier.

Selbstverständlich, ohne geht gar nichts. Mehr Information darüber findest du hier.

Kommt auf Textlänge und Aufwand an. Kurze Texte gehen in wenigen Tagen, Romane brauchen in der Regel mehrere Wochen pro Durchgang. Genaueres dazu findest du hier.

Der Preis richtet sich nach Umfang, Zustand des Textes und Art der Leistung. Du bekommst vorab ein transparentes Angebot. Siehe auch hier.

Richtwerte:
Lektorat pro Durchgang zwischen 5,- und 7,50€ pro Normseite.
Korrektorat zwischen 3,- und 4,-€ pro Normseite.

Die Normseite dient als Standardmaß für Textlänge im Verlags- und Lektoratsbereich. Sie enthält in etwa 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und dient als Basis für meine Preisberechnungen in Lektorat und Korrektorat. 

Nein. Du kannst dich auch mit einem unfertigen Text, einem Exposé oder einer Idee melden – ich unterstütze dich gern schon früh im Prozess.

Mein Steckenpferd ist der Bereich Fantasy/Urban Fantasy, aber auch alles, was das Wort „Cozy“ im Namen trägt. Ansonsten hängt es völlig vom individuellen Projekt ab, von daher: Fragen kostet nix.
Daneben habe ich über 20 Jahre Erfahrung im Erstellen von Sachtexten, Ratgebern und Anleitungen zu allen nur denkbaren Themen, also her damit 😉 Das schließt Abschluss-, Bachelor- und Seminararbeiten natürlich mit ein.

Weniger geeignet (aber hey, ich lass mich gern vom Gegenteil überzeugen) bin ich für religiöse Themen, Romance, Horror und Science Fiction. Aber da kann ich dir sicherlich jemanden aus meinem Netzwerk empfehlen.

Dann reden wir drüber. Ich biete immer eine Nachbearbeitung oder Klärung an – Ziel ist, dass du mit dem Ergebnis arbeiten kannst.

Vertraulich, respektvoll und ohne Bewertung. Alles, was du mir schickst, bleibt unter uns.

Absolut! Ich helfe dir dabei, dein Buch professionell vorzubereiten, egal, ob du es in einem Verlag herausbringen, selbst veröffentlichen oder für die heimische Schublade schreiben möchtest.

Kurze Antwort: Nein.
Ich habe lange genug selbst an meiner Magisterarbeit gesessen, um zu wissen, dass es nicht immer leicht ist, eine wissenschaftliche Abschlussarbeit zu verfassen.
Deswegen helfe ich dir in so einem Fall gern mit Korrektorat oder einem stilistischen Lektorat. Inhaltlich mische ich mich nicht ein.

Meine ehrliche Meinung: KI kann beim Schreiben unterstützen, indem sie Ideen liefert, Plotstrukturen vorschlägt, Figurenprofile entwirft, Texte stilistisch überarbeitet oder Absätze wie exakt diesen hier schreibt. Sie ersetzt definitiv kein Lektorat, aber sie kann dir helfen, schneller voranzukommen und Schreibblockaden zu lösen.
Entscheidend ist: Du gibst den Ton vor, nicht die Maschine. Und solange man deine kreative Energie im Text spüren kann, hab ich kein Problem damit, meine natürliche Intelligenz (soweit vorhanden) mit in den Topf zu werfen.

Tu dir selbst einen Gefallen und mach um jeden, der dir diese Frage mit einem klaren „Ja!“ beantwortet, einen großen Bogen.
Ich kann dir weder die Garantie geben, dass aus deinem Buch ein Bestseller wird, noch kann ich dir den „perfekten Text“ versprechen.
Realismus, du verstehst…
Was ich dir aber versprechen kann: Ich werde mein Bestes geben, um aus deinem Text alles rauszuholen, was möglich ist. Und vielleicht noch ein bisschen mehr 😉

Falls du eine meiner Dienstleistungen buchst, wird bei Vertragsschluss eine Teilzahlung fällig, deren Höhe je nach Projekt variieren kann. Der restliche Betrag wird im Verlauf des Projekts in weiteren Teilzahlungen fällig.

Nachdem ich natürlich weiß, dass gerade bei Autor*innen der Gürtel oft eng sitzt, können wir ggf. auch über eine weitergehende Ratenzahlung sprechen. Irgendein Weg findet sich immer.

Nach $19 UStG wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Somit wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder abgeführt.

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